Pressemitteilungen
Meldungen im Verlauf
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)
CoronaVO_ab_10-01-2021.pdf
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Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)
001-Beschluss_der_MPK 05_01_2021.pdf
PDF-Dokument [75.0 KB]
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)
nds_verordnung_ueber_massnahmen_zur_eind[...]
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Kultusminister Tonne zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vor Weihnachten im Bildungsbereich
Kultusminister Tonne zur Umsetzung der B[...]
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Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2
nds_verordnung_ueber_massnahmen_zur_eind[...]
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Niedersächsischer Rahmen- Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung
Hygieneplan-Kita 4.0 - Zusatz .pdf
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Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz zur Anordnung der Absonderung in sog. häuslicher Quarantäne bei Vorliegen eines Nachweises des Corona-Virus SARS-CoV-2
2020_11_17_allgemeinverfuegung_lkdh_haeu[...]
PDF-Dokument [233.1 KB]
Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz zur Anordnung der Absonderung in sog. häuslicher Quarantäne bei Vorliegen eines Nachweises des Corona-Virus SARS-CoV-2
allgemeinverfuegung_lkdh_haeusliche_abso[...]
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Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)
nds_verordnung_ueber_infektionsschuetzen[...]
PDF-Dokument [860.6 KB]
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)
nds_verordnung_ueber_infektionsschuetzen[...]
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Niedersächsischer Rahmen- Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung
2020.10.30._Hygieneplan-Kita-2020-10-28.[...]
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In der ersten Woche der Notbetreuung wurden 17 Kinder in den
Kindertagesstätten Brinkum-Jahnstraße, Brinkum-Marsstraße, Brinkum-Meyerstraße und Varrel betreut. Darüber hinaus hat auch die DRK Kindertagesstätte Neukrug „DieRappelKiste“ eine Notbetreuung
eingerichtet.
Die Inanspruchnahme der Notbetreuung wurde von den
Sorgeberechtigten sehr zurückhaltend wahrgenommen. Sie haben damit dazu beigetragen,
das Ziel der Unterbrechung der Infektionsketten zu gewährleisten. Dies gilt auch für die Eltern der Schülerinnen und Schüler, die nur vereinzelt die gemeinsam von den Schulen und der Gemeinde Stuhr
durchgeführte Notbetreuung in den Schulen beantragt haben.
Diese Zurückhaltung ist auch weiterhin spürbar, obgleich das Land zu Beginn dieser Woche den Kreis der anspruchsberechtigten Sorgeberechtigten erweitert hat. Nach der schriftlichen Information aller
Eltern sind die Anmeldungen für die Schulen nahezu unverändert und für die Kindertagesstätten in einem überschaubaren Rahmen geblieben.
Zurzeit sind 32 Kinder für eine Notbetreuung angemeldet, davon 9 Krippenkinder und 23 Kindergartenkinder. Um die Kinder weiterhin in kleinen Gruppen betreuen zu können, wurde jetzt auch in den
Kindertagesstätten Brinkum-Jahnstraße und Seckenhausen jeweils eine Kindergartengruppe eingerichtet.
Darüber hinaus hat auch eine Tagespflegeperson die Notbetreuung für vier von ihr betreute Kinder übernommen.
Sofern weitere antragsberechtigte Sorgeberechtigte einen Notbetreuungsbedarf haben, kann dieser weiterhin bei der Leitung der Kindertagesstätte, in der das Kind eigentlich betreut wird, per E-Mail
angemeldet werden. Das hierzu erforderliche Formular steht auf der Homepage der Gemeinde Stuhr zur Verfügung.
https://www.stuhr.de/
Die Realisierung der Notbetreuung erfolgt kurzfristig, spätestens zwei Werktage nach Abgabe des Antragsformulars.
Voraussetzung für die Anmeldung zur Notbetreuung ist, dass
mindestens ein/e Sorgeberechtigte/r zu folgenden Berufsgruppen zählt:
-Beschäftigte im Gesundheitsbereich, im medizinischen und pflegerischen Bereich
-Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
-Beschäftigte im Vollzugsdienst einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und ver-gleichbare Bereiche
-Beschäftigte in stationären, erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
-Beschäftigte in sonstigen Bereichen der öffentlichen Daseinsversorgung (Ver- und Ent-sorgung, Transport
und Verkehr, Ernährung)
und ein Einsatz zur Sicherstellung der öffentlichen Daseinsversorgung zwingend erforderlich ist und keine anderweitige Betreuung möglich ist.
Bleiben Sie gesund!!!
Quelle: Gemeinde Stuhr - 26.03.2020