Kindertagespflege Stuhr
Kindertagespflege Stuhr

Gesetzlicher Rahmen

Auf dieser Seite erfahren Sie alles über den organisatorischen Ablauf bei Kindertagespflege Stuhr. Helfen Sie mit, diesen gemeinsam mit uns so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Anmeldung

Wenn Sie Ihr Kind bei den Knirpsen anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Betreuungsstelle. Terminanfragen können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular stellen. Die Knirpse freuen sich auf Ihren Besuch!

 

Telefon

0421 - 16 95 129

Verzicht auf Elternbeiträge

Landkreis  Diepholz - Der Landkreis sorgt für eine Gleichbehandlung der Eltern und wird die vom Land vorgesehene Beitragsfreiheit für die Kindergärten auch auf die Kindertagespflege übertragen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. (Kreiszeitung 13.04.2018)

 

Kindertagespflege künftig beitragsfrei

 

Kinderförderungsgesetz (KiföG)

 

Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist ein zentraler Baustein beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Es ist am 16. Dezember 2008 in Kraft getreten und soll den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen und den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen.

 

Das Gesetz enthält unter anderem folgende wichtige Regelungen:

  • für die Ausbauphase bis zum 13. Juli 2013 werden rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt
  • ab dem 01. August 2013 soll nach Abschluss der Ausbauphase ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden
  • die Kindertagespflege wird deutlich profiliert, 30 Prozent der neuen Plätze sollen in diesem Bereich geschaffen werden

Quelle: www.BMFSFJ.de

Was passiert im Krankheitsfall - Kind?

Gerade Kleinkinder erkranken häufig. Damit sie schnellstmöglich wieder gesund werden und andere Kinder nicht anstecken, müssen kranke Kinder zu Hause bleiben. Erst wenn sie einen Tag fieberfrei sind, dürfen sie wieder in die Betreuung; bei ansteckenden Kinderkrankheiten ist zudem ein vom Arzt ausgestelltes Attest über die Ansteckungsfreiheit des Kindes vorzulegen.

Vertretung der Leitung bei Ausfallzeiten

"Kooperation mit PiB - Pflegekinder in Bremen"

 

Ein Rechtanspruch auf die Vertretung der Leitung im Krankenheitsfall ist innerhalb der Räumlichkeiten durch PIB- Pflegekinder in Bremen nicht gegeben. Während der angemeldeten Schließzeit findet keine Betreuung der Kinder in den Räumlichkeiten der Knirpse statt! 

 

In Absprache zwischen Leitung und Vertretung findet eine Betreuung im Krankheitsfall in den Räumlichkeiten der Knirpse statt. Hierzu finden vorab regelmäßige Kontaktstunden, Teamsitzungen und Weiterbildungen statt.

 

Rechtliche Handhabung:

 

Vorrangig ist für die Vertretung der Leitung, dass zuständige Jugendamt im Landkreis Diepholz in Zusammenarbeit mit dem Kinderservice der Gemeinde Stuhr zuständig. 

 

Laut § 23 SGB VIII haben Eltern einen Anspruch auf Vertretung, welche das Jugendamt zu gewährleisten hat.

 

Für die Vertretung ist der „Antrag auf Übernahme der Kosten für Kindertagespflege gem. § 90 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe“ beim Landkreis Diepholz ( zuständige Gemeinde ) zu beantragen.